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Leistungspflichten der Jugendämter gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit ADHS

Das SGB VIII – Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) steht für das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) -  ist seit 1991 als richtungweisendes Reformgesetz in Kraft und hat das alte Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) mit seinen obrigkeitsstaatlichen und restriktiven Eingriffsrechten in die Kindererziehung abgelöst.

Und dennoch zeigt sich in der Praxis vieler Jugendämter immer noch ein eklatanter Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit, wenn es um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geht.

Recht haben und Recht bekommen“ sind vielfach immer noch zwei verschiedene Seiten der gleichen Medaille, wie unzählige Erfahrungen von betroffenen Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Jugendämtern zeigen.

Die Leistungspflichten der Jugendämter beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Inhalte:

Leistungspflichten der Jugendämter gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit ADHS

von Manfred Rabatsch, Obersozialrat a. D.
aus Fachbuch 2011 "ADHS und Recht"