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Auslandsreisen mit ADHS-Medikamenten

Bei Reisen ins Ausland können ADHS-Medikamente mitgenommen werden, wenn entsprechende Bescheinigungen mitgeführt werden. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der Dauer und dem Ziel der Reise ab.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen durch oder in Länder des Schengener Abkommens reicht eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln aus, die durch die zuständige Oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragten Stelle beglaubigt wird.

Welche Staaten am Schengener Abkommen teilnehmen, ist nicht immer einfach zu beantworten. Auf jeden Fall zählen die EU-Staaten dazu. Weitere Teilnehmer entnehmen Sie bitte folgendem Link.

Bei allen anderen Staaten empfiehlt es sich in jedem Fall, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzunehmen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Darüber hinaus sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen erkundigen.

Lesen Sie dazu auch die Hinweise des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).